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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20 (https://dejure.org/2023,25091)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.09.2023 - 2 L 38/20 (https://dejure.org/2023,25091)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. September 2023 - 2 L 38/20 (https://dejure.org/2023,25091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 29 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 35 AufenthG 2004, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 AufenthG 2004, Art 5 EGRL 118/2008
    Teilweise Zulassung der Berufung bei unteilbarem Streitgegenstand; Abschiebungsverbote hinsichtlich Polens bei in Polen schutzberechtigten Personen

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Russische Föderation: Dublin Polen: keine unmenschliche Behandlung für Schutzberechtigte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Polen; psychische Erkrankung; Rückführungsrichtlinie; Rückkehrentscheidung; Teilzulassung der Berufung; Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung; Abschiebungsverbote hinsichtlich Polen bei Personen, denen dort bereits ...

  • rechtsportal.de

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Polen; psychische Erkrankung; Rückführungsrichtlinie; Rückkehrentscheidung; Teilzulassung der Berufung; Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung; Abschiebungsverbote hinsichtlich Polen bei Personen, denen dort bereits ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20
    Denn bei den Ansprüchen nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG handelt es sich um einen eigenständigen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand; eine Abschichtung der einzelnen nationalen Abschiebungsverbote im Laufe des gerichtlichen Verfahrens ist daher nicht möglich (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - BVerwG 10 C 14.10 - juris Rn. 17; Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 29).

    Der Prognosemaßstab der tatsächlichen Gefahr entspricht dem der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21, a.a.O., Rn. 13, m.w.N.).

    Ein gewisser Grad an Mutmaßung ist dem präventiven Schutzzweck des Art. 3 EMRK immanent, sodass ein eindeutiger, über alle Zweifel erhabener Beweis dafür, dass der Betroffene im Falle seiner Rückkehr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt wäre, nicht verlangt werden kann (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022, a.a.O., Rn. 14, m.w.N.).

    Die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren müssen hierfür jedenfalls ein "Mindestmaß an Schwere" ("minimum level of severity") aufweisen; diese kann erreicht sein, wenn der Ausländer seinen existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022, a.a.O., Rn. 15).

    Der Umstand, dass die betreffende Person in dem Mitgliedstaat keine existenzsichernden Leistungen erhält, ohne jedoch anders als die Angehörigen dieses Mitgliedstaats behandelt zu werden, genügt dem regelmäßig nicht (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022, a.a.O. Rn. 16, m.w.N.).

    Können extrem schlechte materielle Lebensverhältnisse, welche die Gefahr einer Verletzung des Art. 3 EMRK begründen, somit durch eigene Handlungen (z.B. den Einsatz der eigenen Arbeitskraft) oder die Inanspruchnahme der Hilfe- oder Unterstützungsleistungen Dritter (seien es private Dritte, seien es nichtstaatliche Hilfs- oder Unterstützungsorganisationen) abgewendet werden, besteht schon nicht mehr die ernsthafte Gefahr einer Situation extremer materieller Not, die unter Umständen eine staatliche Schutzpflicht zu (ergänzenden) staatlichen Leistungen auslösen kann (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022, a.a.O., Rn. 17, m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 4 LB 6/22

    Unzulässigkeit eines Asylantrages bei subsidiärer Schutzgewährung in Polen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20
    Personen, die in Polen internationalen Schutz erhalten (haben), droht im Fall ihrer Abschiebung dorthin - auch in Ansehung des aktuellen Ukrainekonflikts - nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (so auch: OVG SH, Urteil vom 22. Juni 2023 - 4 LB 6/22 - juris Rn. 80 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 22. August 2022 - 9 AE 3047/22 - juris, S. 14 f.; VG Würzburg, Urteil vom 31. August 2022 - W 1 K 22.30205 - juris Rn. 17 ff.; VG Köln, Beschluss vom 31. August 2022 - 22 L 913/22.A - juris Rn. 26; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2022 - 12 L 1303/22.A - juris Rn. 79 ff.; VG Lüneburg, Beschluss vom 8. März 2022 - 5 B 23/22 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 4. März 2022 - 6 B 117/22 - juris).

    Daher sind nach aktueller Rechtslage bereits vor Erlass einer Abschiebungsandrohung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG i.V.m. § 59 AufenthG auch das Wohl eines minderjährigen Kindes und seine familiären Bindungen "in gebührender Weise" zu berücksichtigen (OVG SH, Urteil vom 22. Juni 2023, a.a.O., Rn. 97, m.w.N.).

    Es kann hier dahinstehen, ob auch eine Abschiebungsandrohung nach § 35 AsylG, die u.a. in den Fällen des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ergeht und im Bescheid vom 14. Juni 2017 getroffen wurde, eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115/EG darstellt (in diesem Sinne offenbar: OVG SH, Urteil vom 22. Juni 2023, a.a.O., Rn. 93, 97, 99; VG Sigmaringen, Gerichtsbescheid vom 21. Februar 2022 - A 7 K 10488/17 - juris Rn. 35).

  • VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 12 L 1303/22

    Irak: Dublin Polen: Abschiebungsanordnung, Flüchtig sein, kein persönliches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20
    Personen, die in Polen internationalen Schutz erhalten (haben), droht im Fall ihrer Abschiebung dorthin - auch in Ansehung des aktuellen Ukrainekonflikts - nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (so auch: OVG SH, Urteil vom 22. Juni 2023 - 4 LB 6/22 - juris Rn. 80 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 22. August 2022 - 9 AE 3047/22 - juris, S. 14 f.; VG Würzburg, Urteil vom 31. August 2022 - W 1 K 22.30205 - juris Rn. 17 ff.; VG Köln, Beschluss vom 31. August 2022 - 22 L 913/22.A - juris Rn. 26; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2022 - 12 L 1303/22.A - juris Rn. 79 ff.; VG Lüneburg, Beschluss vom 8. März 2022 - 5 B 23/22 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 4. März 2022 - 6 B 117/22 - juris).

    Es liegen aber keine Berichte vor, nach denen sich die prognostizierte Gefahr von Obdachlosigkeit verwirklicht hätte (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 31. März 2022, a.a.O., Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2022, a.a.O., Rn. 83; VG Köln, Beschluss vom 31. August 2022, a.a.O., Rn. 26).

    Im Übrigen ist das VG Düsseldorf in dem oben zitierten Beschluss vom 10. August 2022, a.a.O., Rn. 112, von der im Beschluss vom 12. April 2022 vertretenen Auffassung, dass das polnische Asylsystem aufgrund der Engpässe bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen überfordert sei, aufgrund neuerer Erkenntnisse ausdrücklich abgerückt.

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20
    Hinsichtlich gesundheitlicher Probleme, kann ein Abschiebungsverbot aus Art. 3 EMRK nicht allein damit begründet werden, dass sich die Betroffenen auf ein Bleiberecht im Konventionsstaat berufen, damit sie die Versorgung und medizinischen, sozialen und anderen Dienste des abschiebenden Staates weiter nutzen können (EGMR, Große Kammer, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 41738/10 (Paposhvili/Belgien - NVwZ 2017, 1187, Rn. 176).

    Dies setzt aber voraus, dass ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass die Betroffenen, wenngleich keine unmittelbare Gefahr für ihr Leben besteht, wegen des Fehlens angemessener Behandlung im Aufnahmeland oder weil sie dazu keinen Zugang haben, tatsächlich der Gefahr ausgesetzt werden, dass sich ihr Gesundheitszustand schwerwiegend, schnell und irreversibel verschlechtert mit der Folge intensiven Leids oder einer erheblichen Herabsetzung der Lebenserwartung (EGMR, Große Kammer, Urteil vom 13. Dezember 2016, a.a.O., 1187, Rn. 183).

  • OVG Thüringen, 07.06.2023 - 4 EO 626/22

    Zum Verhältnis von Abschiebungsandrohung des BAMF und der RL 2008/115/EG (juris:

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20
    Mit dieser Entscheidung verlangt der EuGH, dass vor einer Rückführungsentscheidung im Sinne dieser Richtlinie eine Prüfung des Kindeswohls und der familiären Bindungen vorzunehmen ist, die nach nationalem Recht inlandsbezogene Abschiebungshindernisse darstellen können (ThürOVG, Beschluss vom 7. Juni 2023 - 4 EO 626/22 - juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 11 ZB 23.30200 - juris Rn. 7).

    Offen bleiben kann auch, welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn das Bundesamt die in Art. 5 der Richtlinie genannten Belange bei Erlass der Abschiebungsandrohung nicht geprüft hat, zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung aber Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Art. 5 der Richtlinie bestehen, und inwieweit diese Belange bei - hier aufgrund der nur teilweisen Zulassung der Berufung - bereits eingetretener Bestandskraft der Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu: ThürOVG, Beschluss vom 7. Juni 2023, a.a.O., Rn. 20 f.).

  • EuGH, 15.02.2023 - C-484/22

    Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20
    Ohne Erfolg wendet die Klägerin zu 1. schließlich ein, die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Beklagten sei in Ansehung des Beschlusses des EuGH vom 15. Februar 2023 (C-484/22 - juris Rn. 28) rechtswidrig.

    Diese Grundsätze dürften entsprechend dem Sinn und Zweck von Art. 5 der Rückführungsrichtlinie, der nicht eng ausgelegt werden darf (vgl. EuGH, Beschluss vom 15. Februar 2023, a.a.O., Rn. 23), auch auf den Erlass einer Abschiebungsandrohung gegenüber den Eltern eines minderjährigen Kindes übertragbar sein; denn das Kindeswohl kann hierdurch gleichermaßen beeinträchtigt werden (vgl. VG B-Stadt, Urteil vom 2. Mai 2023 - 31 K 226/20 A - juris Rn. 41).

  • VG Würzburg, 31.08.2022 - W 1 K 22.30205

    Rückführung eines anerkannten Schutzberechtigten nach Polen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20
    Personen, die in Polen internationalen Schutz erhalten (haben), droht im Fall ihrer Abschiebung dorthin - auch in Ansehung des aktuellen Ukrainekonflikts - nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (so auch: OVG SH, Urteil vom 22. Juni 2023 - 4 LB 6/22 - juris Rn. 80 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 22. August 2022 - 9 AE 3047/22 - juris, S. 14 f.; VG Würzburg, Urteil vom 31. August 2022 - W 1 K 22.30205 - juris Rn. 17 ff.; VG Köln, Beschluss vom 31. August 2022 - 22 L 913/22.A - juris Rn. 26; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2022 - 12 L 1303/22.A - juris Rn. 79 ff.; VG Lüneburg, Beschluss vom 8. März 2022 - 5 B 23/22 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 4. März 2022 - 6 B 117/22 - juris).

    Es liegen aber keine Berichte vor, nach denen sich die prognostizierte Gefahr von Obdachlosigkeit verwirklicht hätte (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 31. März 2022, a.a.O., Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2022, a.a.O., Rn. 83; VG Köln, Beschluss vom 31. August 2022, a.a.O., Rn. 26).

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20
    Eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung kann demnach insbesondere auch dann eintreten, wenn in dem Abschiebezielstaat Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, für den betreffenden Ausländer aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 1 B 85.18 u.a. - juris Rn. 5; Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Asylverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20
    Eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung kann demnach insbesondere auch dann eintreten, wenn in dem Abschiebezielstaat Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, für den betreffenden Ausländer aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 1 B 85.18 u.a. - juris Rn. 5; Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 - juris Rn. 9).
  • VG Berlin, 02.05.2023 - 31 K 226.20

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20
    Diese Grundsätze dürften entsprechend dem Sinn und Zweck von Art. 5 der Rückführungsrichtlinie, der nicht eng ausgelegt werden darf (vgl. EuGH, Beschluss vom 15. Februar 2023, a.a.O., Rn. 23), auch auf den Erlass einer Abschiebungsandrohung gegenüber den Eltern eines minderjährigen Kindes übertragbar sein; denn das Kindeswohl kann hierdurch gleichermaßen beeinträchtigt werden (vgl. VG B-Stadt, Urteil vom 2. Mai 2023 - 31 K 226/20 A - juris Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - 13 A 1201/12

    Begründung einer Gefahr bzgl. Geeignetheit jeder Form der Suizidalität i.R.d.

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 15 ZB 18.30851

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag georgischer Flüchtlinge mangels Bedeutung

  • VG Ansbach, 27.04.2021 - AN 17 K 19.50253

    Abschiebungsverbote in Bezug auf Griechenland für anerkannt Schutzberechtigte

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2016 - A 6 S 916/15

    Behandelbarkeit psychischer Erkrankungen in Mazedonien

  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte

  • VG Würzburg, 19.12.2019 - W 4 S 19.32094

    Rechtmäßigkeit der Androhung einer sofortigen Abschiebung für einen in Italien

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

  • BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200

    Pflicht zur Berücksichtigung familiärer Bindungen und des Gesundheitszustands

  • VG Hannover, 27.06.2022 - 15 B 371/22
  • OVG Hamburg, 18.12.2019 - 1 Bf 132/17

    Rückkehr eines gesunden, arbeitsfähigen, alleinstehenden Mannes nach Bulgarien,

  • VG Sigmaringen, 21.02.2022 - A 7 K 10488/17

    Drittstaatenentscheidung; Schutz der Familieneinheit; subsidiärer Schutz in

  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

  • VG Magdeburg, 25.05.2022 - 3 A 111/22

    Asylrechts - Hauptsacheverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst.

  • VG Magdeburg, 04.08.2022 - 3 B 218/22

    Asyl (Dublin-Verfahren) keine systemischen Schwachstellen des Asylverfahrens in

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18

    Kein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG 2004 in Verbindung mit Art. 3

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2018 - A 11 S 1923/17

    Afghanistan; Provinz Parwan; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 21 A 636/01

    Sri Lanka, Tamilen, Familienangehörige, Bruder, LTTE, Mitglieder, Festnahme,

  • VG Düsseldorf, 12.04.2022 - 12 L 627/22
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 16/18

    Feststellung eines Abschiebungsverbots wegen psychischer Erkrankung

  • VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Asylrecht Nigeria

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2018 - 9 LA 64/18

    Nationales Abschiebungsverbot; Afghanistan; unmenschliche oder erniedrigende

  • BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 68.04

    Zwingende Dreistufigkeit des Prüfungsverfahrens in Asylrechtsstreitigkeiten

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • VG Köln, 31.08.2022 - 22 L 913/22

    Türkei: Dublin Polen; Abweisung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 117/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg für

  • VG Hamburg, 22.08.2022 - 9 AE 3047/22

    Afghanistan: Dublin Polen: Keine systemischen Mängel, Ukraine-Krieg,

  • VG Lüneburg, 08.03.2022 - 5 B 23/22

    Syrien: Dublin: keine systemischen Mängel in Polen

  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 B 22.30376

    Asylrecht, Rückführungsverbesserungsgesetz, Sekundärmigration (Italien),

    Die Annahme trifft zu (ebenso - noch vor Erlass des Rückführungsverbesserungsgesetzes - OVG SH, U.v. 22.6.2023 - 4 LB 6/22 - juris Rn. 97; offen gelassen OVG LSA, B.v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 59 ff. m.w.N; anders hingegen SächsOVG, U.v. 7.9.2022 - 5 A 153/17.A - juris Rn. 61; wohl auch Kluth in Kluth/Hornung/Koch, Handbuch Zuwanderungsrecht, § 5 Rn. 9).

    Es genügt ihre Betroffenheit von einer gegenüber der Mutter ergangenen Rückkehrentscheidung (vgl. ausführlich EuGH, U.v. 11.3.2021 - C-112/20 - juris Rn. 31 ff.; s.a. EuGH, U.v. 14.1.2021 - C441/19 - Rn. 43 ff.; s.a. OVG LSA, B.v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 59).

  • VGH Bayern, 21.03.2024 - 24 B 23.30860

    Asylrecht, Sekundärmigration (Italien), anerkannt Schutzberechtigte,

    Diese Annahme trifft zu (ebenso - noch vor Erlass des Rückführungsverbesserungsgesetzes - OVG SH, U.v. 22.6.2023 - 4 LB 6/22 - juris Rn. 97; offen gelassen OVG LSA, B.v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 59 ff. m.w.N; anders hingegen SächsOVG, U.v. 7.9.2022 - 5 A 153/17.A - juris Rn. 61; wohl auch Kluth in Kluth/Hornung/Koch, Handbuch Zuwanderungsrecht, § 5 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 24 B 23.30364

    Folgen der fehlenden Bindung Dänemarks an die Richtlinien 2013/32/EU und

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob die Androhung der Abschiebung nach § 35 AsylG eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Nr. 4 der RL 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl Nr. L 348 S. 98 - Rückführungsrichtlinie) ist (vgl. hierzu OVG LSA, B.v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 59 ff. m.w.N.) und deshalb gemäß der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Februar 2023 (C-484/22) nach Art. 5 Buchst. b Rückführungsrichtlinie familiäre Bindungen, die inlandsbezogene Abschiebungshindernisse darstellen können, zu berücksichtigen sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 24 B 23.30482

    Folgen der fehlenden Bindung, Dänemarks an die Richtlinien 2013/32/EU und

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob die Androhung der Abschiebung nach § 35 AsylG eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Nr. 4 der RL 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl Nr. L 348 S. 98 - Rückführungsrichtlinie) ist (vgl. hierzu OVG LSA, B.v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 59 ff. m.w.N.) und deshalb gemäß der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Februar 2023 (C-484/22) nach Art. 5 Buchst. b Rückführungsrichtlinie familiäre Bindungen, die inlandsbezogene Abschiebungshindernisse darstellen können, zu berücksichtigen sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 24 B 23.30369

    Folgen der fehlenden Bindung, Dänemarks an die Richtlinien 2013/32/EU und

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob die Androhung der Abschiebung nach § 35 AsylG eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Nr. 4 der RL 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl Nr. L 348 S. 98 - Rückführungsrichtlinie) ist (vgl. hierzu OVG LSA, B.v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 59 ff. m.w.N.) und deshalb gemäß der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Februar 2023 (C-484/22) nach Art. 5 Buchst. b Rückführungsrichtlinie familiäre Bindungen, die inlandsbezogene Abschiebungshindernisse darstellen können, zu berücksichtigen sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 24 B 23.30372

    Folgen der fehlenden Bindung Dänemarks an die Richtlinien 2013/32/EU und

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob die Androhung der Abschiebung nach § 35 AsylG eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Nr. 4 der RL 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl Nr. L 348 S. 98 - Rückführungsrichtlinie) ist (vgl. hierzu OVG LSA, B.v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 59 ff. m.w.N.) und deshalb gemäß der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Februar 2023 (C-484/22) nach Art. 5 Buchst. b Rückführungsrichtlinie familiäre Bindungen, die inlandsbezogene Abschiebungshindernisse darstellen können, zu berücksichtigen sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 - juris Rn. 32).
  • VG Ansbach, 23.02.2024 - AN 17 S 23.50064

    Erfolgloser Eilantrag, Abschiebungsandrohung nach Griechenland, Fall des § 29

    Es kann diesbezüglich offenbleiben, ob auch eine Abschiebungsandrohung nach § 35 AsylG, die u.a. in den Fällen des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG im Hinblick auf einen Mitgliedstaat der Europäischen Union und nicht in Bezug auf einen Drittstaat ergeht und im streitgegenständlichen Bescheid getroffen wurde, eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Abs. 4 der Rückführungsrichtlinie darstellt (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 56 m.w.N.), da sich vorliegend schon kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis für den Antragsteller ergibt.
  • VGH Hessen, 15.12.2023 - 7 B 968/23

    Abschiebungsandrohung im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie (RL

    Aus der Entscheidung des Gerichtshofs folgt - bis zu einer gesetzgeberischen Reaktion - vielmehr, dass die Regelung des § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG wegen eines Anwendungsvorranges entgegenstehenden Unionsrechts insoweit unangewendet zu bleiben hat, als Belange i.S.d. Art. 5 Buchst. a bis c RL 2008/115/EG der Vollstreckung einer Abschiebung tatsächlich entgegenstehen, mithin ein entsprechendes Abschiebehindernis vorliegt (so [im Ergebnis] auch Hess. VGH, Beschluss vom 4. September 2023, a.a.O. Rn. 15 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. September 2023 - 2 L 38/20 -, juris Rn. 58; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2023 - 2 B 19/23 -, juris Rn. 33; OVG Thüringen, Beschluss vom 7. Juni 2023 - 4 EO 626/22 -, juris Rn. 14 ff. und bereits VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Mai 2023 - 5 L 705/23.DA -, juris Rn. 28).
  • VG München, 06.03.2024 - M 10 K 24.30366

    Asylrecht (Senegal), Rechtsänderung des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG n.F. in

    Insofern genügt die Betroffenheit von einer gegenüber dem Vater ergangenen Rückkehrentscheidung (vgl. ausführlich EuGH, U.v. 11.3.2021 - C-112/20 - juris Rn. 31 ff.; s.a. EuGH, U.v. 14.1.2021 - C-441/19 - Rn. 43 ff.; s.a. OVG LSA, B.v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 59).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2023 - 4 LB 82/19

    Fluchtalternative; unerträgliche Härte nach Folterung im Herkunftsstaat und

    Diese sind bereits beim Erlass der Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 11. September 2023 - 2 L 38/20 - juris Rn. 58; VGH München, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 11 ZB 23.30200 - juris Rn. 7).
  • VG Köln, 05.03.2024 - 4 K 6272/23
  • VG Köln, 27.11.2023 - 15 K 2477/22
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2023 - 13 ME 195/23

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Beschwerde; Duldungsgrund; Familiäre

  • VG Hamburg, 19.01.2024 - 12 AE 5637/23

    Zur Berücksichtigung von möglichen inlandsbezogenen Vollstreckungshindernissen

  • VG Hannover, 25.10.2023 - 1 B 3578/23

    Abschiebungsandrohung; Rückkehrentscheidung; Abschiebungsandrohungen bei

  • VG Hannover, 25.10.2023 - 1 B 4022/23

    Abschiebungsandrohung; Rückkehrentscheidung; Abschiebungsandrohungen bei

  • VG Hannover, 17.10.2023 - 1 B 2537/23

    Abschiebungsandrohung; Rückkehrentscheidung; Prüfung inlandsbezogener

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